Yachtcharter Ostsee – Fragen und Antworten
Herzlich willkommen bei PCO. Sie möchten mit uns Ihren Segelurlaub planen und haben noch einige Fragen im Vorfeld? Schauen Sie doch auf unsere FAQ-Liste – vielleicht ist Ihre Frage mit dabei, wenn nicht rufen Sie uns doch einfach an unter 0431- 71 97 97 0 oder schreiben uns
eine Email an info@pc-ostsee.de, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Häufige Fragen unserer Kunden:
Welchen Segelschein/Führerschein benötige ich?
Voraussetzung, um eine Yacht bei uns zu chartern, ist der SBF-See. Der amtliche Sportbootführerschein-See berechtigt Sie zum Führen unserer Yachten.
Aber: Durch den SBF-See haben Sie noch keine Segelerfahrung. Wenn Sie keinen BR oder SKS-Schein oder ähnliches haben, so sollten Sie Ihre persönliche Erfahrung mit Segelyachten kurz darstellen. (Eigenes Boot, jahrelange Erfahrung usw.).
Wer aus einem anderen EU-Land in Deutschland eine Yacht chartert, benötigt keinen deutschen SBF-See. Die Regel lautet: Wer in seinem Heimatland die Berechtigung hat, eine entsprechende Yacht zu führen, der darf dies auch in Deutschland. (Je nach Land mit Schein oder auch ohne). Es gilt hier also das „Heimrecht“. Diese Regelung muss dann aber ausdrücklich im Chartervertrag vereinbart sein.
Benötige ich ein Funkzeugnis?
Ab der Saison 2010 benötigt der Skipper einer Yacht, die mit einem Funkgerät ausgerüstet ist, ein Funkzeugnis. Für Geräte mit DSC-Technik wird ein SRC oder höher (LRC) benötigt, für ältere Funkgeräte das alte Funkzeugnis (Beschränkt gültiges UKW-Betriebszeugnis)
Wie funktioniert eine Buchung bei PCO?
Wenn Sie eine Yacht bei uns reservieren, setzen wir uns unverzüglich mit dem Eigner in Verbindung und reservieren die Yacht für Sie. Die Reservierung gilt 7 Tage.
Anschließend erhalten Sie von uns per Post (in eiligen Fällen auch per Email) den Chartervertrag und weitere Dokumente (Datenblatt, Versicherungsunterlagen, Anfahrtsbeschreibung, Packliste, etc.)
Sie haben dann eine Woche Zeit, die Unterlagen zu prüfen und bei Gefallen den Vertrag unterschrieben zurückzusenden.
Sie erhalten dann nochmals den Vertrag zurück mit der Unterschrift des Eigners.
Mit wem schließe ich den Chartervertrag ab?
Grundsätzlich wird der Chartervertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Eigner abgeschlossen. PCO hat einen Agenturvertrag mit dem Eigner.
Wann sind welche Zahlungen fällig?
Nachdem Sie den vom Eigner unterschriebenen Vertrag zurückerhalten haben, ist die Anzahlung (lt. Vertrag) fällig. 4 Wochen vor Törnbeginn ist die Restzahlung fällig. Bei einigen Yachten ist ebenfalls die Kaution und die Endreinigungsgebühr vor Charterbeginn zu überweisen.
Sind meine Zahlungen abgesichert?
Bei der Yachtcharter handelt es sich nicht um eine Reiseleistung. Im Reiserecht wäre die Aushändigung eines Reisepreissicherungsscheins Pflicht. Hier handelt es sich aber um eine Miete (Sie mieten einen Gegenstand, ein Boot, für eine bestimmte Zeit.) Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist keine Pflicht für uns, da wir ausschließlich Boote vermieten oder Bootsmietverträge vermitteln. Wir stehen mit unserem guten Namen dafür, dass Ihr Geld sicher ankommt und Sie eine entsprechende Gegenleistung bekommen.
Wenn Sie es trotzdem wünschen, können Sie Ihre Zahlungen zusätzlich absichern:
a) Bei den beigefügten Versicherungsunterlagen besteht die Möglichkeit, neben der Reiserücktrittsversicherung auch die Insolvenz des Vertragspartners abzusichern.
b) Auf Wunsch können Sie von uns bei Vertragsabschluss den Sicherungsschein von Yacht-Pool erhalten gegen eine Ausstellungsgebühr von 5,- EUR.
Wie sind die Yachten ausgerüstet?
Grundsätzlich haben Yachten, die in Deutschland verchartert werden ein “ Bootszeugnis“. Hier wird von amtlicher Stelle (Wasser-und Schifffahrtsamt/ Germanischer Lloyd) überprüft und bestätigt, dass die Yacht den Sicherheitsanforderungen entspricht.
Selbstverständlich sind aktuelle Seekarten und Handbücher an Bord.
Im Prinzip sind alle Yachten so ausgerüstet, dass Sie und Ihre Crew sofort in See stechen können. Die einzelnen Details entnehmen Sie bitte den Datenblättern.
Welche Zusatzausrüstung ist möglich?
Bei vielen Yachten sind gegen Aufpreis möglich: Beiboot, Außenborder sowie Spinnaker oder Blister.
Wer übergibt und erklärt mir die Yacht ?
Die Yacht wird Ihnen entweder von dem jeweiligen Eigner direkt übergeben oder von einem Beauftragten. Viele Eigner haben Ihre Yachten in der Obhut von Service-Stützpunkten, wo sich professionelles Personal um die Yachten kümmert.
Wo kann ich parken?
Vor Ort wird Ihnen der Eigner oder der Beauftrage des Eigners eine gute Parkmöglichkeit beschreiben.
Wie läuft das mit der Endreinigung?
Bei den meisten Yachten ist die Endreinigungspauschale Pflicht. Die Yachten werden also vor und nach Ihrem Törn von Profis gereinigt. Dies ist deshalb auch sinnvoll, damit Sie sicher sein können, auch ein wirklich sauberes Schiff zu erhalten.
Zur Schiffsreinigung gehören mindestens:
a) Fegen und Nassreinigung der Böden
b) Absaugen aller Polster, Abwischen der Auflageflächen
c) Auswischen aller Fächer, Ablagen und Flächen (Schrankwände, Türen etc.)
d) Besteck und Geschirr polieren
e) Reinigen der Pantry incl. Herd, Spüle und Kühlschrank
d) Desinfektion der Naßbereiche, insbesondere WC.
Eine richtige Reinigung des Innenraums dauert gut und gern 4-5 Stunden. Bei eigener Endreinigung müssen die yachtgeeigneten Reinigungsmittel selbst besorgt werden.
Angenehmer ist es da schon, wenn die Reinigung von Profis erledigt wird. Das Geld ist es allemal wert. Den schönen Urlaub mit einer Endreinigung zu beenden ist sicher nicht erstrebenswert.
Bitte verlassen Sie das Schiff, auch wenn es hinterher gereinigt wird, trotzdem in aufgeklartem Zustand: Müll, Leergut, Essensreste etc. bitte von Bord nehmen („Besenreine Übergabe“). Zur guten Seemannschaft gehört es auch, das Deck zu reinigen und die Wasservorräte aufzufüllen.
Wie ist die Yacht versichert?
Alle Yachten sind Haftpflicht- und Kaskoversichert. Die Kaution, die Sie hinterlegen, entspricht in der Regel der Selbstbeteiligung im Schadenfall.
Welche Zusatzversicherungen gibt es?
Grundsätzlich senden wir Ihnen mit dem Chartervertrag Unterlagen über mögliche zusätzliche Versicherungen, wie etwa Reise(Charter-)rücktritt, Skipperhaftpflicht und Kautionsversicherung. Wir empfehlen stets, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen, man weiß ja nie , was kommt.
Bei Fragen zu diesen Themen, bitten wir Sie, direkt mit der Versicherung in Kontakt zu treten, dort kann man Ihnen sachkundig weiterhelfen.
Sollten Sie eine Kautionsverscherung abgeschlossen haben, so entbindet dies NICHT von der Pflicht, die Kaution zu hinterlegen.
Wenn ich unterwegs ein Problem habe, wer hilft mir?
Erster Ansprechpartner ist stets der Eigner oder sein Beauftragter. Vor Törnbeginn erhalten Sie die jeweiligen Telefonnummern während des Törns.
Sollte mal absolut niemand erreichbar sein, können Sie natürlich gern auch bei uns anrufen. Wir versuchen dann, den Eigner zu erreichen und das Problem für Sie zu lösen.
Gibt es einen Nachlass, wenn ich eine Yacht mehr als eine Woche miete?
Wer mehr als eine Woche chartert, erhält in der Regel 5% Nachlass auf die zweite Woche, auf die Folgewochen dann 10 %.
Wer bereits rechtzeitig seinen Urlaub planen kann, erhält zudem bei den meisten Eignern einen Frühbucherrabatt (bis 31.12.)
Wer legt eigentlich die Charterpreise fest?
Die einzelnen Saisonpreise der Yachten und die Saisonzeiten werden ausschließlich von den jeweiligen Eignern festgelegt.
Ist es möglich, nur ein Wochenende zu segeln?
Im Prinzip ja, allerdings ist eine feste Buchung erst sehr kurzfristig möglich (5-10 Tage vor Charterbeginn). Die beste Chance haben Sie, wenn Sie montags anrufen und ab Freitag segeln möchten…
Wer gibt mir Tipps für meine Törnplanung?
Sie können uns gern fragen, wenn Sie Tipps für Ihre Törnplanung benötigen. Wir beraten Sie gern.
Wie bekomme ich Wetterinformationen?
Da gibt es diverse Möglichkeiten: Radio. Wetterempfänger, falls vorhanden, Seefunk, Hafenmeister oder SMS-Dienste (z.B. www.wetterwelt.de). Falls Sie mal unterwegs keine Möglichkeit haben sollten, das aktuelle Wetter zu empfangen (einsame Insel…) können Sie notfalls auch gern bei uns im Büro anrufen….
Was sollte ich mitbringen zum Törn?
Zu jedem Chartervertrag legen wir Ihnen eine Checkliste anbei für die persönlichen Dinge, die mitgenommen werden sollten. Grundsätzlich ist alles an Bord, außer: Geld, Bettwäsche, Bekleidung und Lebensmittel.
Kann ich mein Haustier bzw. Hund mitnehmen?
Das Mitnehmen von Haustieren bzw. Hunden ist je nach Eigner unterschiedlich möglich. Oftmals wird eine erhöhte Endreinigung verlangt, bitte fragen Sie uns auf welchen Yachten eine Mitnahme von Haustieren möglich ist und unter welchen Bedingungen.
Welche Papiere und Dokumente sollte ich mitführen?
Wie auf jeder Reise: Personalausweis bzw. Reisepass, Führerschein, Krankenversicherung
Für die Yacht: Sportbootführerschein See, Segelscheine, Funkzeugnis (falls vorhanden)
Welche Grenzformalitäten gibt es bei der Ein- und Ausreise?
Seit längerem schon gilt für die Einreise in Schengen-Staaten, das keine Grenzübergangshäfen mehr benötigt werden. Es reicht einen gültigen Personalausweis mit sich zu führen. Zollrechtlich gibt es ebenfalls keine Einschränkungen solange die verfügbare Freimengen bestimmter Waren nicht überschritten werden. Sehen Sie bitte hier die möglichen Freimengen im Zoll innerhalb der EG.